AGB B2B

Allgemeine Geschäfts­be­din­gungen für Geschäfts- & Handels­partner*innen

 

1.         Geltungsbereich

1.1.      Aus Gründen der Lesbarkeit wird teilweise darauf verzichtet, geschlechts­spezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

 

1.2.   Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der studio re.d GmbH Österreich (nachfolgend „Verkäuferin“) und den Vertragspartnern (B2B) der studio re.d GmbH Österreich (nachstehend „Käuferin“ bzw „Käuferinnen“) über sämtliche unter der Marke REDUCE.DESIGN angebotenen Möbel- und Designprodukte sowie Wohnaccessoires (nachstehend „Ware“).

 Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten die von der Verkäuferin den Käuferinnen gegenüber bekannt gegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

1.3.      Die Käuferin stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch sie im Zweifel von den Bedingungen der Verkäuferin auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen der Käuferin unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungs­handlungen der Verkäuferin gelten insofern nicht als Zustimmung zu von ihren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

 

 

2.         Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

2.1.      Sofern nicht anders vereinbart, sind die Angebote der Verkäuferin stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, aus der schriftlichen Auftrags­bestätigung ergibt sich etwas anderes.

 

2.2.      Das Vertragsverhältnis kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Verkäuferin zustande. Änderungen bzw. Ergänzungen des Kaufvertrags oder sonstige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls ihrer schriftlichen Bestätigung. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

 

2.3.      In Katalogen, Anzeigen, Verkaufs- oder Werbebroschüren, Zeichnungen, Preislisten oder anderweitig getätigte Angaben zu Aussehen, Modellen, Maße, Gewicht, Preisen oder sonstigen Spezifikationen der Ware sind rechtlich nicht bindend, außer dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Muster gelten in jedem Fall bloß als ungefähre Qualitäts-, Ansichts- und Farbproben. Offen­sichtliche Irrtümer binden die Verkäuferin nicht.

 

2.4.      Die Montage der Ware ist nur im Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung von der Verkäuferin geschuldet.

 

 

3.         Preise und Zahlungsbedingungen

3.1.      Die Preise der Verkäuferin verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen USt., exklusive Verpackung und Versandkosten.

 

3.2.      Die Preise sind errechnet auf Basis der bei der Auftragsbestätigung gültigen Materialpreise, Löhne, Wechselkursverhältnisse etc. Die Verkäuferin ist berechtigt ihre Preise ohne zusätzlichen Gewinn entsprechend der Ver­änderung der vorgenannten Parameter zu erhöhen. Anzahlungen oder Voraus­zahlungen der Käuferin ändern hieran nichts.

 

3.3.      Mangels ausdrücklich anders lautender schriftlicher Vereinbarung beträgt die Zahlungsfrist der Käuferin 14 Tage ab Rechnungserhalt.

 

 

4.         Transport und Gefahrtragung, Eigentumsvorbehalt

4.1.      Die von der Verkäuferin verkaufte Ware stellt, mangels gegenteiliger schrift­licher Vereinbarung, eine Holschuld dar. Erfüllungsort ist damit der Sitz der Verkäuferin, Hermann-Glück-Weg 6/4/1A, 1120 Wien. Die Käuferin trägt daher die Kosten und das Risiko des Transportes und geht das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung mit Übergabe an die Käuferin bzw. die Transporteurin über.

 

4.2.      Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag im Eigentum der Verkäuferin.

 

4.3.      Die Käuferin verpflichtet sich, solange das Eigentum noch nicht auf die Verkäuferin übergangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

 

4.4.      Wird ein solche Ware gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist die Käuferin verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf die Verkäuferin übergegangen ist, den Dritten auf ihre Eigentumsrechte hinzuweisen und die Verkäuferin unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Die Käuferin haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Verkäuferin gegenüber, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten zu ersetzen.

 

 

5.         Rücksendungen

5.1.      Festgehalten wird, dass zwischen Unternehmern besteht kein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht besteht. Es besteht auch kein gesetzliches Recht zur Rücksendung von Waren

 

5.2.      Rücksendungen werden jedenfalls nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen, zurückgesandten Produkte müssen sicher und ordnungsgemäß verpackt werden, sofern nicht anders vereinbart, trägt die Käuferin die Transportkosten und das Risiko für die zurückgesandten mangelhaften Produkte

 

 

6.         Gewährleistung und Schadenersatz

6.1.      Die von der Verkäuferin gelieferte Ware ist unverzüglich durch ordnungs­gemäße Untersuchung auf etwaige Mängel zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich der Verkäuferin gegenüber binnen einer Woche durch die Käuferin schriftlich zu rügen. Die bezeichnete Frist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, in dem der Mangel erkannt wurde oder hätte erkannt werden müssen.

 

6.2.      Bei Waren mit organischen Materialien können natürliche Abweichungen im Erscheinungsbild, wie etwa bei der Holzmaserung oder Farbabweichung bei Keramik-Glasuren entstehen. Eine solche Abweichung stellt keinen Mangel dar.

 

6.3.      Bei begründeter und rechtzeitiger Mängelrüge ist die Verkäuferin im Wege der Nacherfüllung – nach ihrer Wahl – zur Verbesserung oder Austausch verpflichtet. Verweigert die Verkäuferin beide Arten der Nacherfüllung, schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist der Käuferin unzumutbar, stehen der Käuferin die gesetzlichen Rechte zu (Preisminderung oder Wandlung). Erfüllungsort ist auch hier der Sitz der Verkäuferin.

 

6.4.      Die gesetzliche Vermutung der Mangelhaftigkeit binnen 6 Monaten nach Übergabe der Ware gemäß § 924 ABGB wird ausdrücklich abbedungen.

 

Die Verkäuferin leistet nur für solche Mängel Gewähr, die bei Übergabe der Ware vorliegen und innerhalb von einem Jahr nach diesem Zeitpunkt hervorkommen.

 

6.5.      Jegliche Haftung für leichte Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person (Personenschaden) – ist ausgeschlossen. Allfällige Haftungen sind begrenzt auf den vertrags­typischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch mit dem Kaufpreis der Ware.

 

Ferner wird die Haftung für allfällige Schäden ausgeschlossen, die bei Nichtbefolgung der produktspezifischen Hinweise der Verkäuferin oder unsachgemäßer Benützung oder Pflege der Ware entstehen.

 

 

7.         Liefer- und Leistungsverzug

7.1.      Die im Angebot angeführten Liefertermine sind voraussichtliche Liefertermine, außer es wurde schriftlich ein Fixtermin vereinbart. Bei Waren, die erst auf Bestellung durch die Käuferin produziert werden müssen, beginnt die jeweilige Lieferfrist der Verkäuferin erst mit Fertigstellung der Ware zu laufen. Produktionszeiten richten sich nach den Angaben im Angebot.

 

7.2.      Die Lieferfrist verlängert sich bei höherer Gewalt, also auch bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, Werkstoff- oder Energiemangel sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der Verkäuferin liegen, z. B. Krieg, Handels­beschränkungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Subunternehmerinnen oder bei der Produzentin eintreten und für den Fall, dass die Verkäuferin sich in Verzug befindet.

 

7.3.      Lieferhindernisse, die bei der Produzentin auftreten und die Leistung der Ware durch die Verkäuferin nachträglich unmöglich macht, berechtigt die Käuferin entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, zum Vertragsrücktritt und zur Wahl zwischen Austausch- und Differenzanspruch. Die Haftung der Verkäuferin (Nichterfüllungsschaden) ist allerdings in jedem Fall ausgeschlossen.

 

7.4.      Die Verkäuferin ist berechtigt, Bestellung auch ohne entsprechenden Wunsch der Kundin in Teillieferungen auszuführen. In diesem Fall trägt die Verkäuferin alle dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten.

 

7.5.      Für den Fall des ungerechtfertigten Annahmeverzuges ist die Verkäuferin auf eigene Wahl berechtigt aber nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten der Kundin kostenpflichtig einzulagern.

 

 

8.         Einseitige Konstruktionsänderungen

8.1.      Änderungen der Ware durch die Verkäuferin hinsichtlich ihrer Konstruktion, wie etwa die vom Angebot abweichende Verwendung von Schrauben, ist jederzeit einseitig und ohne vorherige Ankündigung gegenüber der Käuferin möglich, sofern die Verkäuferin dies für zweckmäßig oder notwendig erachtet. Der Käuferin erwachsen daraus keinerlei Ansprüche aus Gewährleistung und/oder Schadenersatz.

 

 

9.         Schutz von Plänen und Unterlagen und Geheimhaltung

9.1.      Von der Verkäuferin zur Verfügung gestellte Pläne, Skizzen und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben ihr geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf ihrer aus­drücklichen Zustimmung.        

 

9.2.      Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von der Verkäuferin zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

 

9.3.      Die Käuferin verpflichtet sich zur Geheimhaltung des ihr aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

 

9.4.      Werden der Käuferin von der Verkäuferin erstellte Unterlagen oder Leistungen zur Verfügung gestellt, die Rechtsschutz einschließlich Urheberrechtsschutz genießen, erwachsen dieser daraus in keinem Fall Nutzungsrechte an diesen Werken und gilt ein solches auch nicht vereinbart, außer es wurde etwas gegenteiliges schriftlich vereinbart.

 

 

10.       Datenverarbeitung

10.1.    Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich unter Anwendung der Daten­schutzerklärung, die unter der Adresse https://www.reduce.design/privacypolicy abrufbar ist und integralen Bestandteil dieser AGB bildet.

 

 

11.       Gerichtsstand und Rechtswahl

11.1.    Im Anwendungsbereich dieser AGB gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und/oder der Kollisionsnormen. Zwingende Vorschriften bleiben davon unberührt. Für Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des Handelsgerichtes Wien vereinbart.